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München: Stadt verkauft nur noch das Erbbaurecht für 60 Jahre von KMB-Grundstücken

14. Oktober 2016

Nachdem bisher die für den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) reservierten Grundstücke verkauft worden sind, soll nun der Investor nur noch ein Erbbaurecht für die Dauer von 60 Jahren erhalten.

Auch weiterhin soll der Kaufpreis des Grundstückes den Betrag des Verkehrswertes darstellen, wofür im Gegenzug 60 Jahre währende Bedingungen an das Grundstück geknüpft sind. Allerdings wird nun das Grundstück nach Ablauf des Erbbaurechts nicht mehr in das Eigentum des Investors übergehen. Der Stadtrat möchte sich durch diese neue Regelung die Möglichkeit offenhalten, Bindungen an das Grundstück nach Beendigung des Erbbaurechts zu erneuern.

 

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