Dresden

Datenblatt als PDF


 

Ziele:

  • Förderung innovative Projekte des gemeinsamen Wohnens
  • Bildung privaten Eigentums soll sozialadäquat ermöglicht werden

Form der Unterstützung

Beratunsangebot des Stadtplanungsamtes

  • Beratung zur Gründung von Bauherrengemeinschaften
  • bei sanierungsrechtlichen Problemen

 

Vergabe von städtischen Grundstücken

 

  • richtet sich an Baugemeinschaften für Wohnen zur Selbstnutzung
  • Verkauf erfolgt zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert bzw. zum Bodenrichtwert
  • Bauverpflichtung 36 Monaten (zwischen Abschluss Kaufvertrag und Bauabnahme)
  • Weiterveräußerungssperre von 10 Jahren
  • Gleichwertigkeit mehrerer Gebote wird im Losverfahren entschieden

 

Vergabekriterien:

  • bereits bei der Gebotsabgabe eine hinreichende Vollständigkeit der Gruppe (mindestens 60 Prozent) schlüssige Finanzierungs-, Umsetzungs- und Nutzungskonzeption
  • Bebauungs- und Nutzungskonzept muss nachweislich städtebaulich, bauordnungsrechtlich und (soweit erforderlich) sanierungsrechtlich genehmigungsfähig sein

 

Ablauf vom Verfahren zur Vergabe von städtischen Grundstücken

1 . Bewerbung

  • Nachweis der Vollständigkeit der Baugemeinschaft (mind. 60%) sowie ein schlüssiges Finanzierungs-, Umsetzungs- und Nutzungskonzeption 
  • Nachweis Bebauungs- und Nutzungskonzept mit Bestätigung des Stadtplanungsamtes (nach Baugesetzbuch (BauGB) und sanierungsrechtlich nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) vom Grundsatz her genehmigungsfähig ist)

 

2. Bewertung

  • Bei Gleichwertigkeit mehrerer Gebote wird im Losverfahren entschieden
  • ggf.  Gremienentscheidung
  • Angebote mit Mehrgenerations-, seniorenfreundlichen und/oder behindertengerechten Nutzungskonzepten werden bei gleichwertigen Geboten besonders berücksichtigt

 

3. Vergabe

  • Beurkundung des Kaufvertrages.
  • Vetragliche Zustimmung Bau- und Nutzungsverpflichtung (36 Monate)
  • Vetragliche Zustimmung über Regelungen zum Ausschluss spekulativer Weiterveräußerungen (10 Jahre)

 

Beispiel Grundstücksausschreibung

Kurzexposee Nr. 39211

Anton-Weck-Straße 9, Flurstück 358, Gemarkung Löbtau, mit 16 Garagen bebautes Grundstück, 800 Quadratmeter, gelegen im Sanierungsgebiet Löbtau, Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 (1) BauGB

 

Berücksichtigt werden ausschließlich die Gebote, die einen Kaufpreis in Höhe von 113.600,00 € beinhalten. Dieser Kaufpreis unterliegt der Anpassung entsprechend der Entwicklung der Bodenrichtwerte.

Die Gebote sollen eine verbale Projektbeschreibung des Bauvorhabens und dessen nachhaltigen Qualitäten enthalten, welche maximal drei A4-Seiten umfasst. Dabei soll erläutert werden, welche Baumaßnahmen geplant sind und wie viele Wohneinheiten entstehen sollen. Des Weiteren ist die Höhe der Investitionssumme zu erläutern.

 

Expose

Kriterienkatalog

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