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Bundesrat will neues Bima‐Gesetz

01. Dezember 2017

„Auf einem Grundstück des Bundes sollen Sozialwohnungen entstehen? Dann bitte entsprechend
runter mit dem Verkaufspreis, fordert der Bundesrat.

 

Geht es nach Bundesländern und Kommunen, soll der Bund Grundstücke nicht mehr zum Höchstpreis
verkaufen, wenn diese für gemeinwohlorientierte Zwecke wie den sozialen Wohnungsbau vorgesehen
sind. Diesem Ziel sind sie nun ein Stück näher gekommen. Der Bundesrat hat heute einen
entsprechenden Gesetzesantrag beschlossen.

 

Abgestimmt wurde über einen Antrag des Landes Berlin, dem sich Brandenburg und Bremen angeschlossen
haben. „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes“ (Drucksache 557/17)
ist das Papier überschrieben, und im Wesentlichen geht es darum: Der Bund soll Grundstücke, die Länder
oder Kommunen gemeinwohlorientiert nutzen möchten, nicht mehr per Bieterverfahren und damit zum
Höchstpreis verkaufen. Stattdessen wird gefordert, den „Verkehrswert gutachterlich zu ermitteln und die geplante
Nutzung einzubeziehen“. Grundstücke, die für sozialen Wohnungsbau bestimmt sind, sollten darüber
hinaus verbilligt abgegeben werden.
„Spekulativer Höchstpreis“

 

Derzeit gilt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) Grundstücke laut Bima-Gesetz „wirtschaftlich“
(§ 1 Abs. 1 Satz 5 BImAG) und „nur zu ihrem vollen Wert“ (§63 Abs.3 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung)
veräußern muss. Dieser volle Wert wird häufig im Zuge von Bieterverfahren ermittelt – in dem Antrag
wird er als „spekulativer Höchstpreis“ bezeichnet.
Derzeit soll die sogenannte Verbilligungsrichtlinie dafür sorgen, dass der Bund das Seinige für die Schaffung
günstigen Wohnraums tut. So war es im November 2015 auf zunächst vier Jahre, später für insgesamt
sechs Jahre beschlossen worden. Im Antrag der Berliner heißt es, dies sei „ein richtiger Schritt“, es bedürfe
aber einer „dauerhaften Rechtsgrundlage“, um Grundstücke „zu einem Wert, der die beabsichtigte Nutzung
des Grundstücks berücksichtigt, zu veräußern“.
Mehrheit auch im Finanzausschuss des Bundesrats
Dilek Kolat, Bundesratsmitglied für das Land Berlin, berichtete heute vor der Abstimmung, dass der Antrag
in den Ausschüssen des Bundesrats „größtenteils mit überragender Mehrheit beschlossen“ worden sei und
auch im Finanzausschuss „eine knappe Mehrheit“ bekommen habe. „Das ist ein gutes Zeichen, denn die Finanzminister
halten ja den Daumen auf alles“, sagte Kolat.

 

Mit dem Gesetzentwurf der Länder wird sich nun die Bundesregierung beschäftigen und ihn dann zusammen
mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag weiterleiten. In den Koalitionsverhandlungen stehen die
Grundstücke des Bundes tatsächlich als Eckpunkt unter „Wohnen“ auf der Agenda.“ schreibt die Immobilienzeitung unter https://www.immobilien-zeitung.de/1000048014/bundesrat-will-neues