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Das neue Programm zur Förderung von Genossenschaftsanteilen (KfW 134)

27. Juli 2022

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Neues Engagement zur Unterstützung des genossenschaftlichen Wohnens, auch zur Verbesserung der Förderung von Genossenschaftsanteilen auf Bundesebene.

Am 04.10.2022 soll das neue Programm zur Förderung von Genossenschaftsanteilen (KfW 134) mit entsprechender zeitlicher Verzögerung in Kraft treten.

 

Das Förderziel des KfW 134: Die KfW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördern mit zinsgünstigen langfristigen Krediten den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Deutschland. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird.
Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird ein Teil der Darlehensschuld erlassen (Tilgungszuschuss).
Die Förderung trägt dazu bei, dauerhaften und bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen und zu sichern.

 

Weitere Informationen (Merkblatt) zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134) finden Sie hier.

 

 

Jan Kuhnert, Vorstandsvorsitzender des Bundesvereins zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V., teilte in einem Brief an das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat mit: „Mitglieder befürchten aus ihrer langjährigen Erfahrung mit gemeinschaftlichen Wohnprojekten in genossenschaftlicher Form, dass bestimmte „Geburtsfehler“ des bisher gültigen Programms leider auch im neuen Entwurf (noch) nicht behoben werden. Das ist aber aus unserer Sicht dringend erforderlich, damit die genossenschaftlich und politisch gewollte Wirkung nicht verpufft“.

 

Den gesamten Brief des Bundesvereins zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. an das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat finden Sie hier.