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Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für Menschen mit Behinderung beschlossen

17. März 2021

Am 25.02.2021 wurde durch den Leipziger Stadtrat die Fachförderrichtlinie für Wohnprojekte für Menschen mit Behinderung beschlossen. 

 

Die Stadt Leipzig gewährt nach Maßgabe dieser Fachförderrichtlinie städtische Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Wohnprojekten für Menschen mit Behinderungen.

 

Ziel des kommunalen Förderprogramms ist die finanzielle Hilfe bei der Schaffung angemessenen und bezahlbaren Wohnraums für diese Bedarfsgruppe, um eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
a) Dabei wird eine Kumulierung mit der Richtlinie des Landes zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gMW) und der FFRL Wohnprojekte für Menschen mit Behinderungen angestrebt.
b) Sollten die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der RL gMW nicht vorliegen, weil z.B. die Anforderungen an eine abgeschlossene Wohnung nicht vollumfänglich erfüllt werden können oder die vom Kommunalen Sozialverband refinanzierten Mieten über der Bewilligungsmiete der RL gMW liegen oder andere sachliche Gründe einer Nutzung der RL gMW entgegenstehen, ist nach Einzelfallprüfung auch nur die Inanspruchnahme der städtischen Zuwendung möglich.

 

Die Wohnungsbauförderkonzeption 2020 (VII-DS-00576) bildet die Grundlage für die Inanspruchnahme der Fördermittel sowohl nach RL gMW als auch für die FFRL Wohnprojekte für Menschen mit Behinderungen.

 

Unter folgendem Link finden Sie die Fachförderrichtlinie:

FFR-Menschen-mit-Handicap

sowie das Antragsformular

Antragsformular-FFR-Menschen-mit-Handicap