Dresden
Datenblatt als PDF
Ziele:
- Förderung innovative Projekte des gemeinsamen Wohnens
- Bildung privaten Eigentums soll sozialadäquat ermöglicht werden
Form der Unterstützung
Beratunsangebot des Stadtplanungsamtes
- Beratung zur Gründung von Bauherrengemeinschaften
- bei sanierungsrechtlichen Problemen
Vergabe von städtischen Grundstücken
- richtet sich an Baugemeinschaften für Wohnen zur Selbstnutzung
- Verkauf erfolgt zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert bzw. zum Bodenrichtwert
- Bauverpflichtung 36 Monaten (zwischen Abschluss Kaufvertrag und Bauabnahme)
- Weiterveräußerungssperre von 10 Jahren
- Gleichwertigkeit mehrerer Gebote wird im Losverfahren entschieden
Vergabekriterien:
- bereits bei der Gebotsabgabe eine hinreichende Vollständigkeit der Gruppe (mindestens 60 Prozent) schlüssige Finanzierungs-, Umsetzungs- und Nutzungskonzeption
- Bebauungs- und Nutzungskonzept muss nachweislich städtebaulich, bauordnungsrechtlich und (soweit erforderlich) sanierungsrechtlich genehmigungsfähig sein
Ablauf vom Verfahren zur Vergabe von städtischen Grundstücken
1 . Bewerbung
- Nachweis der Vollständigkeit der Baugemeinschaft (mind. 60%) sowie ein schlüssiges Finanzierungs-, Umsetzungs- und Nutzungskonzeption
- Nachweis Bebauungs- und Nutzungskonzept mit Bestätigung des Stadtplanungsamtes (nach Baugesetzbuch (BauGB) und sanierungsrechtlich nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) vom Grundsatz her genehmigungsfähig ist)
2. Bewertung
- Bei Gleichwertigkeit mehrerer Gebote wird im Losverfahren entschieden
- ggf. Gremienentscheidung
- Angebote mit Mehrgenerations-, seniorenfreundlichen und/oder behindertengerechten Nutzungskonzepten werden bei gleichwertigen Geboten besonders berücksichtigt
3. Vergabe
- Beurkundung des Kaufvertrages.
- Vetragliche Zustimmung Bau- und Nutzungsverpflichtung (36 Monate)
- Vetragliche Zustimmung über Regelungen zum Ausschluss spekulativer Weiterveräußerungen (10 Jahre)
Beispiel Grundstücksausschreibung
Kurzexposee Nr. 39211
Anton-Weck-Straße 9, Flurstück 358, Gemarkung Löbtau, mit 16 Garagen bebautes Grundstück, 800 Quadratmeter, gelegen im Sanierungsgebiet Löbtau, Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 (1) BauGB
Berücksichtigt werden ausschließlich die Gebote, die einen Kaufpreis in Höhe von 113.600,00 € beinhalten. Dieser Kaufpreis unterliegt der Anpassung entsprechend der Entwicklung der Bodenrichtwerte.
Die Gebote sollen eine verbale Projektbeschreibung des Bauvorhabens und dessen nachhaltigen Qualitäten enthalten, welche maximal drei A4-Seiten umfasst. Dabei soll erläutert werden, welche Baumaßnahmen geplant sind und wie viele Wohneinheiten entstehen sollen. Des Weiteren ist die Höhe der Investitionssumme zu erläutern.
Expose
Kriterienkatalog
Bieterformular