Hamburg

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Ziele

  • Baukostensenkung durch Entfallen der üblicherweise anfallenden Marge eines Bauträgers
  • langfristige Bindung einer Gemeinschaft an ihre Immobilie mit dem Effekt der zumeist höheren Identifikation mit dem Quartier und der Nachbarschaft
  • Erhöhung des Eigentumserwerb durch junge Familien bzw. Schwellenhaushalte in Hamburg
  • Förderung von Innovation mit Blick auf die Rolle von Baugemeinschaften als Vorreiter*Innen für energetisch und ökologisch hochwertige Standards und für Innovationen im Bereich des Zusammenlebens
  • Förderung des sehr oft angewendeten Inklusionsgedankens von Baugemeinschaften

 

Definition Baugemeinschaften

  • Zusammenschluss von Bauwilligen, die gemeinsam Wohnraum zur Selbstnutzung schaffen wollen
  • Zusammenschluss von mind. 3 Haushalten (i.d.R. 6-8 Haushalte bei Erstregistrierung mit einer Entwicklung hin zu ca. 10-20 Haushalten aus Wirtschaftlichkeitsaspekten)
  • I.d.R. entstehene Eigentumsformen: a) individuelles Eigentum (Wohnungseigentümergemeinschaft
    nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)), b) genossenschaftliches Eigentum

 

Form der Unterstützung

Agentur für Baugemeinschaften

  • erste zentrale Anlaufstelle für interessierte Gruppen innerhalb der Verwaltung („one face to the customer“)
  • persönliche Beratungsgespräche und Wissenstransfer via Homepage
  • Vernetzung, u.a. mit dem Internet-Forum www.zusammen-bauen-lohnt.de 
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Koordination von Grundstücksausschreibungen
  • Ergebnis: Umsetzung von 65 Projekten mit 1.565 Wohnungen seit Gründung der Agentur im Jahr 2003 bis 2016

 

Vergabe von städtischen Grundstücken an Baugemeinschaften über Konzeptausschreibungsverfahren

  • Bewerbungs- und Auswahlverfahren mit qualitativen gruppen- und projektbezogenen Kriterien
  • Festpreisverfahren (Ermittlung und Fixierung des Verkehrswertes durch die Stadt, keine Abgabe von Preisgeboten durch Baugemeinschaften, allein das Konzept zählt)
  • EXKURS allg. Konzeptausschreibungsverfahren: a) Wertung konzeptioneller, wohnungspolitischer, städtebaulicher und energetischer Kriterien mit 70 Prozent, b) Wertung des gebotenen Grundstückspreises mit 30 Prozent (i.d.R. keine Kaufpreisbegrenzung)
  • Reservierung von ca. 20 Prozent (der für den Geschosswohnungsbau geeigneten, städtischen und für den Verkauf angedachten Grundstücke) für Baugemeinschaften

 

Fördermittel für Kleingenossenschaften

  • Darlehen für Grundstückskauf und Kauf von Bestandsobjekten
  • Darlehen und Zuschüsse für den Neubau von Mietwohnungen oder für die Schaffung von Wohnraum durch Änderung und Erweiterung von Gebäuden
  • Zuschüsse für Barrierereduzierte Grundausstattung, energiesparendes Bauen, Gemeinschaftsräume, Kfz- und Fahrradstellplätze
  • Geregelt in Förderrichtlinie für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum

 

Quellen (auch für nachfolgende Ausführungen)

Agentur f. Baugemeinschaften Hamburg

Hamburg._Baugemeinschaften

„Grundstücksvergabe für gemeinschaftliches Wohnen“, FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e. V. Bundesvereinigung (Hrg.), 2016..PDF

 

Ablauf vom Verfahren zur Vergabe von städtischen Grundstücken

  1. Einreichen eines Interessenbogens , einer 1-seitigen konzeptionellen Beschreibung der Baugemeinschaft und einer aktuellen Mitgliederliste (stets zu aktualisieren) bei der städtischen Anlaufstelle (Agentur für Baugemeinschaften)
  2. Bei Bedarf: Beratungsgespräch der Baugemeinschaft mit der Agentur
  3. Aufnahme der Baugemeinschaft in eine Bewerberliste
  4. Veröffentlichung des Grundstücksangebots (mit entsprechenden Anforderungen, wie Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau, die Durchführung eines Wettbewerbs oder Kooperation mit benachbarten Bauherr*innen und Bauherren) , Anschreiben der Baugemeinschaften auf der Bewerberliste
  5. 14 Tage später: Durchführung von Ortsterminen zum Grundstück
  6. Einreichen (Frist projektabhängig 2-3 Monate) der schriftlichen Bewerbung [ a) inhaltliches Konzept, b) Begründung, warum die Baugemeinschaft als Gruppe zusammenleben will, welches ihre Motivation sind, c) Mitgliederliste, d) erstes Finanzierungskonzept, e) Eigenkapitalnachweis, f) Benennung von Baubertreuer*in und Architekt*in, Gesamtumfang ca. 3 – 4 DIN A4 Seiten), die Baugemeinschaft sollte zu ca. 70% komplett sein]
  7. Auswahlverfahren (Vorstellung des Konzeptes durch die Baugemeinschaft vor einer Jury, welche a.H.v. Einzelkriterien Konzept und Vorstellung bepunktet und sich aus Vertreter*innen unterschiedlicher Fachbehörden zusammensetzt)
  8. Beteiligung am Auswahlverfahren, bei Erfolg:
  9. Überführung der Baugemeinschaft in eine Rechtsform, Abschluss des Architekt*innen- und Baubetreuer*innenvertrages
  10. Anhandgabe des Grundstückes an die Baugemeinschaft
  11. Klärung der grundstücksrelevanten Fragen und ggf. Verankerung von Baulasten
  12. Zwischengespräch mit Agentur (ca. 4 Monate nach Anhandgabe, Früherkennung und Beheben von grundstücksbezogene Planungserschwernisse oder gruppeninterne Problemlagen)
  13. Schriftlicher Zwischenbericht von BaubetreuerIn an die Stadt (ca. 6 Monate nach Anhandgabe)
  14. Bedarfsweise Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm des Stadtstaates
  15. Entwurf und Abstimmung des Kaufvertrages, Notarielle Beurkundung
  16. Förderzusage / Bewilligungsbescheid (bei Förderung durch Wohnungsbauprogramm)
  17. Baubeginn
  18. Auszahlungen der Fördermittel entsprechend festgelegtem Bauzeiten- und Finanzierungsplan und dem jeweiligen festgestellten Baufortschritt (bei Förderung durch Wohnungsbauprogramm)

Beispiel Grundstücksausschreibung

Pergolenviertel – Baufeld 10 (Alte Wöhr)

Das Pergolenviertel liegt zwischen der Hebebrandstraße (S-Bahnhof Rübenkamp) und Alte Wöhr (S-Bahnhof Alte Wöhr). Die Fläche wurde hauptsächlich als Kleingartenanlage genutzt und ist insgesamt rund 27 Hektar groß. Auf insgesamt 8 Hektar davon sollen nunmehr rund 1.400 Wohnungen entstehen. 

Die Agentur für Baugemeinschaften wird voraussichtlich ab August 2016 das Baufeld 10 im südlichen Bereich des Pergolenviertels in unmittelbarer Nähe zum Stadtpark und der S-Bahnstation Alte Wöhr an registrierte Baugemeinschaften über das bewährte, städtische Verfahren vergeben. Weitere Informationen zu den Grundstücken für Baugemeinschaften entnehmen Sie bitte diesem Dokument und zum Pergolenviertel insgesamt auf der projekteigenen Internetseite.

 

Kolbenschmidt-Gelände

Das ehemalige Kolbenschmidt-Gelände, ein ehemaliges Fabrikgelände in der Friedensallee 128 in Bahrenfeld soll sich neu entwickeln. Bis auf diesem Gelände jedoch eine Wohn- und Gewerbenutzung entstehen kann, wird aber noch einige Zeit vergehen. Als erste Schritte wurde ein Dialog zu einer möglichen Nutzung des Geländes geführt sowie ein Wettbewerb durchgeführt. Informationen zu dem Gelände, zu dem Dialog sowie die Darstellung der Wettbewerbsergebnisse finden Sie auf der Internetseite www.dialogwerkstatt-friedensallee.de. Noch ein Hinweis: es handelt sich nicht um ein städtisches Grundstück. Durch den Bebauungsplan Ottensen 66 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung von Gewerbeflächen und für die Realisierung von Wohnungsbau geschaffen werden.

Kontakt
Agentur für Baugemeinschaften
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Agentur für Baugemeinschaften
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

(040) 428 402 333
E-Mail schreiben