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Hamburg: Zinssenkung für den Neuabschluss von Erbbauchrechtsverträgen

27. März 2017

Die Hansestadt Hamburg hat auf Grund des aktuell niedrigen Zinsniveaus auch die Zinssätze bei Neuabschlüssen von Erbbaurechtsverträgen abgesenkt. Damit beträgt der Erbbauzins für Wohnnutzungen nun 2,1 Prozent, für gewerbliche Nutzungen 2,3 Prozent des Bodenwertes. Dabei entsprechen die Zinszahlungen des gesamten Vertragszeitraums den Einmalentgelten in Bezug zum derzeitigen Zinsniveau.

In der Regel vergibt die Stadt Erbbaurechte für Wohngrundstücke für 75 Jahre, für Gewerbegrundstücke für 60 Jahre.

Meldung hier.