Als Mieter(gemeinschaft) selbstbestimmt wohnen? Das geht!

Es gibt hierfür viele Möglichkeiten abseits der Rechte und Pflichten eines gängigen Mietvertrages. Unser Netzwerk will Mietergemeinschaften Mittel und Wege hin zum gemeinsamen, langfristig bezahlbaren Wohnen aufzeigen.

 

Viel zu selten werden Mieter*Innen als Partner bei Verwaltung und Verkauf von Immobilien verstanden. Wir wenden uns daher auch ganz bewusst an Eigentümer*Innen. Wir zeigen Eigentümer*Innen für die Objektverwaltung und -erhaltung die Vorteile einer stärkeren Eigenverantwortung der Mietergemeinschaft auf. Folgende Infomaterialen dazu:

 

 

 

  •  Erklärvideo (noch ohne UT):
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Und hier sind die drei Wege zur stärkeren Eigenverantwortung der Mieter kurz erklärt:

Weg 1: Vom LWB-Mieter zum selbstbestimmten Wohnprojekt im selben Haus

Zwischen Stadtrat und dem Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB, 1990 als hundertprozentige Tochter der Stadt Leipzig in privater Rechtsform gegründet) wurden Regeln zum Verkauf von Mehrfamilienhäusern im Besitz der LWB vereinbart: 

 

„Sollte die Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsrat der LWB den Verkauf eines oder mehrerer Mehrfamilienhäuser mit bestehenden Mietverhältnissen beschließen, so werden die Mieter sofort schriftlich gebeten, binnen eines halben Jahres ein gemeinsames Kaufangebot zu unterbreiten. In einem solchen Schreiben ist auf Beratungsangebote hinzuweisen.“
Zit. Stadtratsinformationsvorlage Nr. VI-DS-02080, S. 23

 

Mietergemeinschaften in LWB-Mehrfamilienhäusern haben also die Möglichkeit, in der Gemeinschaft Eigentümer ihres Hauses zu werden, wenn es zum Verkauf steht.

 

Die Folgeeigentums- und rechtsform ist von der Mietergemeinschaft frei bestimmbar. 

6 Monate sind eine sehr geringe Zeitspanne für eine Mietergemeinschaft. Sie muss sich in diesem halben Jahr als Gruppe finden, für das Wohnprojekt ein Grundkonzept (Klärung Folgerechtsform, Umgang mit einer anstehenden Sanierung etc.) aufstellen und das erforderliche Kapital für den Kauf des Hauses organisieren. Bei dieser sportlichen Herausforderung stehen wir Ihnen bei! Unser Netzwerk bietet Ihnen eine Einstiegsberatung zu allen offenen Fragen an. Die Beratung ist kostenlos und wird von der Stadt Leipzig finanziert.

 

Spezialisiert auf die Beratung zu Träger- und Selbstverwaltungsmodelle für Mietergemeinschaften sind unsere Netzwerkpartner Eric Hücker und Michael Stellmacher vom Haus- und WagenRat e.V. Beide Konzeptberater beraten Sie neutral dazu, welche Folgeeigentums- und Rechtsform passend für Ihre Mietergemeinschaft ist sind.

 

Näheres zur Konzeptberatung finden Sie, hier.

Weg 2: Von der anonymen Mieterparteien zur selbstverwalteten Mieter*Innengemeinschaft

Wer kennt das nicht: Man wohnt in einem Mietshaus und versteht sich mit vielen Mietparteien gut. Es gibt gegenseitig Besuche, man hilft einander, sei es beim Einkauf, der DHL-Annahme oder der Kinderbetreuung. Es entstehen eine Vertrauensbasis und ein Gemeinschaftsgefühl im Haus. Dann stehen Mieterwechsel an, z.T. mehrere dicht hintereinander in einer Wohnung. Immer häufiger sind einem die Gesichter im Treppenhaus unbekannt. Es wird anonymer, die gegenseitige Rücksichtnahme schwindet, die Stimmung im Haus kippt. Damit geht für die Mieter*Innen eine wichtige Wohnqualität verloren und für den Vermieter steigen die Ausgaben (Kosten durch Mieterwechsel, Reparaturkosten durch Schäden an den Gemeinschaftsflächen wegen verantwortungslosem Umgang etc.).

 

Ein Aufeinander-zu-gehen von Mieter*Innen und Vermieter*Innen kann an dieser Situation etwas ändern:

 

  • Per Kooperationsvertrag mit dem Vermieter kann sich die Mietergemeinschaft ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Nachmietern sichern oder selbst verantwortlich sein für die Suche eines Nachmieters.
  • Über geänderte Mietverträge kann geregelt werden, dass „Hausmeisterdiensten“, wie Treppenhaus- und Gehwegreinigung, Grünflächen- & Grünanlagenpflege, Mülltonnenmanagement und Winterdienst von der Mietergemeinschaft übernommen werden. Dies kann für die Mietergemeinschaft zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der z.T. empfindlichen Nebenkosten führen. VermieterInnen profitieren bei dieser Lösung durch das gesteigerte Verantwortungsbewusstsein der MieterInnen für die Immobilie.

 

Es empfiehlt sich, dass Mieter*Innen Hausversammlungen durchführen, um sich auszutauschen, zu informieren und um eine gemeinsame Strategie zu mehr Eigenverantwortung entwickeln. Die kann den sozialen Zusammenhaltes der Mietergemeinschaft aber auch eine gezielte soziale Durchmischung Haus beinhalten.

 

Hier finden Sie Beispiele von sich selbstverwalteten Mietergemeinschaften aus anderen Städte:
Herne – selbstverwaltete Mietergemeinschaft im Wohnungsverein Herne e.G.: Wohnprojekt_Herne

Verden – Mietergemeinschaft AllerHaus: Mietergemeinschaft-Allerhaus

Arnstadt – Gemeinsam-statt-einsam: Generationswohnen in Arnstadt-Ost: Arnstadt_Generationswohnen

Weg 3: Vom Mieter zum Wohnungseinzeleigentümer

Z.T. verkaufen Eigentümer*Innen ihr Haus mit laufenden Mietsverträgen „scheibchenweise“, also jede Mietswohnung einzeln als Eigentumswohnung. Mieter*Innen haben hierbei ein Vorkaufsrecht, wenn die Wohnung erstmals an Dritte (also nicht an Angehörige der Familie oder des Haushalts der Vermieter*In) als Eigentumswohnung verkauft werden soll (mehr dazu im § 577 Absatz 1 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch]). Wenn also das gesamte Haus den Besitzer wechselt oder wenn man schon in eine vermietete Eigentumswohnung eingezogen ist, haben Mieter*Innen keinen Anspruch auf das Vorkaufsrecht.

 

Über das Vorkaufsrecht müssen die Mieter*Innen vom Verkäufer oder Kaufinteressent informiert werden (mehr dazu im § 577 Absatz 2 BGB). 2 Monate nach Ankündigung des Verkaufs haben die Mieter*Innen Zeit, sich zu entscheiden. Sie müssen in diesem Zeitraum dem Verkäufer schriftlich erklären (keine notarielle Beurkundung), dass sie das Verkaufsrecht ausüben wollen. Mieter*Innen müssen der Vermieter*in mindestens den Kaufpreis zahlen, der bei einem anderweitigen Verkauf erzielt werden würde.

 

Im Ergebnis kann (!) also eine Hausgemeinschaft entstehen, deren Mitglieder zum großen Teil oder ausschließlich Einzeleigentümer sind. Rechtgrundlage ist hierfür u.a. das Wohnungseigentumsgesetz.

 

Weiterführende Links:
Berliner MieterGemeinschaft e.V 

Berliner Mieterverein e.V.