ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT

Konzeptverfahren „Kuhturmstraße“

Vom 8. September bis 8. Dezember 2025 läuft die verbindliche Bewerbungsphase für das Konzeptverfahren „Kuhturmstraße“. Akteur/-innen oder Akteurskooperationen können sich mit ihren Nutzungskonzepten für die Kuhturmstraße beziehungsweise für Teile der Flächen bewerben. Bis einschließlich 8. Dezember 2025 können Sie Ihre Bewerbung einreichen. Hier geht es zu den Bewerbungsunterlagen. Für die Bewerbung ist ausschließlich das Bewerbungsformular zu verwenden. 

 

Ziel dieses Verfahrens ist es, auf dem südlichen Teil des Grundstückes vielfältige, kleinteilige und lebendige Wohn- und Nutzungsformen zu etablieren sowie die Entwicklung einer Quartiersmeile und eine klimagerechte Bebauung umzusetzen. Weiterhin werden AkteurInnen gesucht, welche langfristig bezahlbaren und vielfältigen Wohnraum mit besonderen Wohnformen schaffen wollen. Die Nordseite hingegen soll als Grünfläche umgestaltet werden.

 

FAQ zum Verfahren

Muss sich die einzelne Bewerbung auf das komplette Grundstück in der Kuhturmstraße beziehen?

Interessierte Akteur/-innen bzw. Akteurskooperationen können ein Nutzungskonzept für Teile der Flächen bzw. für das gesamte Areal einreichen. Wenn sich eine Bewerbung auf eine Teilfläche bezieht, dann muss sie mindestens auf 400 m² ausgelegt sein.

 

Woher kommt der im Bewerbungsformular auf 3.600 EUR/ m² WFL festgesetzte Baukostenkennwert? Muss man sich als Bewerber/-in auf diesen beziehen?

Der im Bewerbungsformular angegebene Baukostenkennwert von 3.600 EUR/ m² WFL ist ein Erfahrungswert, basierend auf der im Netzwerk Leipziger Freiheit vorhandenen Fachexpertise. Er soll die Vergleichbarkeit und die Bewertung der Nutzungskonzepte hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit erleichtern. Der Kennwert ist für Berechnung der Gesamtkosten in EUR zu nutzen.  

 

Kann ein pdf des Bewerbungsformulars zur Verfügung gestellt werden?

Ein pdf des Bewerbungsformulars kann hier heruntergeladen werden.

 

Sollten mögliche Projektmitglieder, die noch nicht „sicher“ sind, in die Bewerbung eingebunden werden?

Grundsätzlich können Mitstreiter/-innen und Interessierte, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht 100 %ig feststehen, in das Nutzungskonzept eingebunden werden. Allerdings ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen „sicheren“ und „offenen“ Mitstreiter/-innen zu achten, da beim Punkt Finanzierungsrahmen fehlende Angaben zum Eigenkapital die Wirtschaftlichkeit des Konzeptes beeinträchtigen könnten.

 

Kann sich der Verkehrswert noch einmal verändern?

Der im Exposé angegebene Verkehrswert kann sich bis zur Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages noch einmal verändern, da der ermittelte Verkehrswert nur eine einjährige Gültigkeit (ab 06/2025) besitzt. Vor Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages wird der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Verkehrswert durch ein Gutachten ermittelt. Es ist zu vermuten, dass es keine großen Abweichungen geben wird, da innerhalb der letzten vier Jahre die Grundstücksverkehrswerte weitestgehend stabil waren.

 

Wie konkret muss auf die Stellplätze eingegangen werden?

Im Rahmen der Bewerbung sollten Ideen und Vorstellungen zum Umgang mit dem ruhenden Verkehr formuliert werden. Der Stellplatzbedarf, welcher auf dem Grundstück nachzuweisen ist, kann als Richtgröße auf Basis der neu beschlossenen Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig, voraussichtlich veröffentlicht im Amtsblatt Oktober 2025, ermittelt werden.

Der konkrete Stellplatzbedarf wird im Rahmen der anschließenden Planungswerkstatt ermittelt Dabei wird auch berücksichtigt, dass Teil-Auto bereit ist, 5-6 Stellplätze am Standort verbindlich einzurichten (wenn diese barrierearm/ebenerdig und öffentlich zugänglich sind), so dass eine Reduktion der erforderlichen Stellplätze möglich ist.

 

Weitere Informationen zum Verfahren unter: www.leipzig.de/kuhturm