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Neue Landesförderung für Kooperatives Bauen und Wohnen!!!

16. März 2021

In Sachsen werden lt. Kabinettsbeschluss vom 9. März 2021 künftig kooperative Baugemeinschaften gefördert, die sich noch in ihrer Gründung befinden. Sie erhalten einen günstigen Kredit zur Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs. Bis zu 500 000 Euro sind für solche Kredite möglich. Die Laufzeit beträgt maximal 2,5 Jahre. Der Zinssatz beträgt auch hier aktuell 0,75 Prozent.

 

Zudem wurde – maßgeblich für strukturschwache Räume unter Schrumpfungsbedingungen – das Programm »Jung kauft Alt« neu aufgelegt, mit dem Familien besonders gefördert werden, die ein älteres Gebäude kaufen und sanieren. Die Familie erhält in diesem Fall neben der Grundförderung von 50 000 Euro Förderdarlehen je Kind weitere 50 000 Euro Darlehen als Bonus. Familien mit einem schwerbehinderten Familienmitglied erhalten zur Grundförderung je Kind ein um 15 000 Euro erhöhtes Darlehen, dies soll Familien mit besonderen baulichen Bedarfen den Bau eines Eigenheimes erleichtern.

Besondere Unterstützung erhalten künftig auch Familien mit geringen Einkommen. Für sie erhöht sich die Grundförderung um 30 000 Euro. Gleichzeitig wird die erforderliche Eigenkapitalquote von 20 auf 15 Prozent abgesenkt. Die Familienförderung erfolgt in allen Fällen durch sehr langfristige und zinsgünstige Kredite. Die Laufzeit der Kredite beträgt 25 Jahre. Der Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit gleich und richtet sich nach der vom Staatsministerium für Regionalentwicklung festgelegten und veröffentlichten Höhe. Aktuell beträgt der Zinssatz 0,75 Prozent.

 

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